Grundstückgewinnsteuer

Möchtest Du Deine Immobilie in der Schweiz verkaufen?

Der Verkauf einer Immobilie und die Erzielung eines Gewinns kann durch die Anwendung der Grundstückgewinnsteuer beeinträchtigt werden, die je nach Kanton und Haltedauer bis zu 40 % betragen kann. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der Berechnung und den Möglichkeiten des Aufschubs der Steuer auseinanderzusetzen, um den Gewinn zu maximieren.

Wenn Du Unterstützung bei der Berechnung und Optimierung der Grundstückgewinnsteuer benötigst, ruf uns gerne an. Unsere Experten beraten Dich gerne und helfen Dir dabei, die Steuerbelastung zu minimieren und Deinen Gewinn optimal zu nutzen.

Grundstückgwinnsteuer

Überlasse uns die Berechnung und die Optimierung
der Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz.

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der Grundstückgewinnsteuer.

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Begriff

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer, die in der Schweiz beim Verkauf von Immobilien erhoben wird. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerpflichtig. Die Grundstückgewinnsteuer soll die Immobilienspekulation, wobei die Wohnung gekauft und kurzfristig verkauft wird um den Gewinn zu erzielen, verhindern.

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

Ein Verkaufsgewinn ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Besteuert wird nur den Gewinn. Zu den Anlagekosten gehören die Kosten für den Kauf, wertvermehrende Investitionen, Maklergebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Grundbuch- und Notariatsgebühren.

Steuersatz der Grundstückgewinnsteuer

Der Steuersatz ist vom Reingewinn, von der Haltedauer und vom Kanton abhängig. Der Steuertarif von bis zu 40 % ist je nach Kanton entworfen. Für kurzfristige Haltedauer werden in der Regel Zuschläge erhoben. Generell gilt: je länger die Immobilien im Eigentum ist, desto geringer der Steuersatz ist.
Im Kanton Zürich ist der Steuertarif progressiv. Mit steigendem Gewinn erhöht sich der Steuersatz schrittweise von 5 % auf 40 %. Verkaufsgewinne, die bereits CHF 100'000 übersteigen, unterliegen einem Steuersatz von bis zu 40 %.

Ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer kann aufgeschoben werden, sodass sie zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird.
Zum Beispiel, wenn Sie mit dem Verkaufserlös eine neue Immobilie kaufen oder eine Wohnung durch Erbschaft, Schenkung oder Eigentümerwechsel erhalten und planen diese für eigenen Bedarf zu nutzen. Ein Steueraufschub ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie bei vermieteten Immobilien ausgeschlossen.

Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Der Verkäufer ist steuerpflichtig, wenn er beim Verkauf des Hauses oder der Wohnung einen Gewinn erzielt. Kommt der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach, können die Finanzbehörden privilegiert auf den Käufer zurückgreifen. Käufer sollten sich daher vor Rückgriffen der Steuerbehörden schützen. Wir erklären Dir gerne die Möglichkeiten.

Wir haben viele Kunden bei der Minimierung der Grundstückgewinnsteuer unterstützt.
Profitiere von unserer Erfahrung. 

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Diese Kunden vertrauen uns​:

Referenzkunden:

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5 wichtigsten Tipps rund um die Grundstückgewinnsteuer:

Ziehe alle mögliche Verkaufs­kosten ab

Darunter fallen unter anderem Maklergebühren, Inseratekosten, Handänderungssteuern, Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren. Vergiss bitte nicht, die Originalbelege zu behalten und einzureichen.

Ziehe alle wertver­meh­renden Investi­tionen ab

Dazu gehören, zum Beispiel, Neuanlage eines Gartens, Ausbau des Dachstocks, Ersetzen der Heizung, Anbau eines Wintergartens oder eines Carports.

Entferne Gegenstände aus dem Kaufvertrag

Sind im Kaufpreis Gegenstände wie Gartengeräte, Möbel oder ähnliches inbegriffen, müssen diese im Kaufvertrag separat erwähnt werden. So fallen sie nicht unter die Grundstückgewinnsteuer.

Vorsicht beim Verkaufszeitpunkt

Die Besitzdauer wirkt sich positiv auf die Steuern aus. Folgendes ist wahr: Je länger der Verkäufer die Immobilie besitzt, desto niedriger ist die Steuer. Als Beispiel: Wenn Du eine Wohnung im Januar gekauft hast, versuch sie möglichst nicht im Januar zu verkaufen. Verschieb den Eigentümerwechsel stattdessen auf Februar, damit Du ein weiteres Jahr des Eigentums abschliessen kannst. Dadurch verringert sich die Grundstückgewinnsteuer.

Beachte das Prinzip der Ersatzbeschaffung

Beim Erwerb einer Ersatzimmobilie für eigenen Bedarf innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfällt die Grundstückgewinnsteuer.

Gerne nehmen wir uns Zeit und analysieren kostenlos Deine Situation.

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Hast Du irgendwelche Fragen, Wünsche oder Anliegen zu diesem Thema und würdest gerne unsere Dienstleistungen besser kennenlernen?
Dann kontaktiere uns am besten jetzt direkt: unsere erfahrenen Experten unterstützen Dich gerne und garantiere Dir dabei höchste Qualität!
Mehtap Uzuner

Mehtap Uzuner

    Treuhand Expertin mit mehr als 8 Jahre Erfahrung

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