Die Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz – So kannst Du profitieren
Die Grundstückgewinnsteuer ist den Schweizern in der Regel ein Begriff. Jedoch ist zu vermuten, dass nur wenige genau wissen, wie sie berechnet wird und wann sie anfällt.
PrimeConsulting ist ein Digitales Treuhand Unternehmen, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Dich professionell beim Immobilienverkauf zu beraten. Dabei profitierst Du von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
Als ortsansässiges Treuhand Unternehmen in Zürich, liegt es in unserem Interesse, Dich in allen wichtigen Punkten zu beraten und auf diese Weise zur Optimierung Deines Erlöses beim Immobilienverkauf beizutragen.
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer, die dann anfällt, wenn beim Verkauf einer Liegenschaft aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person ein Reingewinn anfällt.
Diesen Reingewinn muss der Verkäufer versteuern. Dabei gilt, dass die Steuer geringer ausfällt, wenn das Grundstück lange im Besitz des Verkäufers war. Wird das Grundstück bereits kurz nach dessen Erwerb mit Gewinn verkauft, fällt die Grundstückgewinnsteuer hoch aus.
Ziel dieser Steuer ist: Spekulationen mit Immobilien einen Riegel vorzuschieben, damit das Erreichen schneller und großer Gewinne erschwert wird.
Wie hoch die Steuer genau nach wie vielen Jahren Besitz ausfällt, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es ist daher ratsam, sich bereits vor dem Verkauf genau darüber zu informieren.
Was ist der Reingewinn?
Der Reingewinn ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten ergibt. Was die Anlagekosten genau sind, ist in den Gesetzen des jeweiligen Kantons genau beschrieben. Im Kanton Zürich fällt Folgendes unter die Anlagekosten:
- Hat das Grundstück dem Verkäufer länger als 20 Jahre gehört, zählt der Verkehrswert bzw. Kaufpreis von vor 20 Jahren zu den Anlagekosten.
- Dauerhaft wertsteigernde bauliche Maßnahmen am Grundstück und dem Gebäude (z.B. Anbauten, Bodenverbesserungen und Umbauten), nach Abzug aller damit verbundenen Zahlungen an Versicherungen, Gemeinde, Bund oder Kanton.
- Grundeigentümerbeiträge
- Maklerprovision, die beim Kauf und Verkauf anfällt
- Kosten für Inserate beim Kauf und Verkauf
- Kosten für Handänderung bei Kauf und Verkauf
Grundstückgewinnsteuer – Kann sie aufgeschoben werden?
Nicht immer wird die Steuer sofort beim Verkauf fällig. Investiert der Verkäufer den gesamten Verkaufsertrag innerhalb von 2 Jahren in eine Liegenschaft in der Schweiz, die als Ersatz für das verkaufte Objekt dient, wird die Steuer aufgeschoben. Dies gilt allerdings nur, wenn das neu erworbene Objekt selbst bewohnt wird.
Ähnlich verhält sich der Aufschub im Falle einer Erbschaft. Wird die Liegenschaft dem Erben vermacht und dieser bewohnt sie selbst, wird die Steuer erst dann fällig, wenn der Erbe das Objekt erneut verkauft. Es sei denn, der Erbe investiert den Verkaufserlös erneut in eine Ersatzliegenschaft in der Schweiz, die er selbst bewohnt. Auch in diesem Fall wird die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben.
Immobilen Verkauf Steueroptimierung – wie können wir Dir dabei helfen?
Wie Du sehen kannst, sind die Abzugsmöglichkeiten, die zu Steuerentlastungen führen können ein komplexes Thema. Sie eröffnen Verkäufern, insbesondere denen von Mehrfamilienhäusern, zahlreiche Chancen, Steuern auf legalem Weg einzusparen.
Wird der Verkauf sorgfältig geplant und die wertsteigernden Maßnahmen sorgfältig über alle Jahre hinweg sorgfältig dokumentiert, lassen sich 5-, im besten Fall gar 6-stellige Frankenbeträge einsparen.
Es ist daher ratsam, sich Immobilien- oder Finanzprofis mit ins Boot zu holen, um das Optimale aus dem Immobilienverkauf herauszuholen.
Falls Du weitere Informationen zum Thema Grundstückgewinnsteuern benötigst, steht Dir das kompetente Team von PrimeConsulting in Zürich Oerlikon gerne zur Verfügung.
Mehr Information über die Grundstückgewinnsteuer findest du hier.
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